Tages-Politik - Analyse und Kritik

 
 













09.09.23 – Zum "Wachstumschancengesetz":


Die kapitalistische Geschäftemacherei durch alle konjunkturelle Höhen und Tiefen sich staatlicherseits als erste nationale Räson angelegen sein lassen


Nun ist es endlich beschlossen, das sog. Wachstumschancengesetz, dessen prioritäres Durchwinken zunächst am im Verhältnis zur Pflege der kapitalistischen Wachstumsmaschinerie untergeordneten Gesichtspunkt der Betreuung der Armut aufgehalten wurde - die systematisch hergestelltes Produkt dessen ist, wie es aufs Geschäftemachen, die kostengünstige Benutzung des werktätigen Volkes für den Geldreichtum des Kapitals, ankommt. Wo dann die fürs Wachstum Unnützen oder wegen demselben ärmliche Entlohnung für die Dienste am Kapital der Sozial-/Armutsverwaltung einiges an Betreuungsleistungen aufgibt. So wird an den Ausgemusterten der Widerspruch durchgefochten, angesichts des bedingten kapitalistischen Interesses an ihnen sich gleichwohl als benutzbares Arbeitsmaterial bereitzuhalten. Desweiteren wird an den Armen als mögliches Störpotential Sozialpolitik als Ordnungspolitik betrieben. Die zu Armut und Elend Verurteilten sollen angesichts ihrer prekären materiellen Lage nicht daran scheitern, sich in genereller Hinsicht als Staatsbürgermaterial zu bewähren; bei denjenigen, an denen erst die Voraussetzungen für nationale und ökonomische Brauchbarkeit herzustellen sind, soll die Armut nicht verhindern, dass die besagte Nützlichkeit sich künftighin auch einstellt. Insofern gehört Sozialpolitik zu einem anerkannten staatlichen Aufgabenfeld - ihre materielle Ausstattung soll allerdings möglichst kostengünstig erfolgen, eben weil es aufs nationale Kapitalwachstum entscheidend ankommt.

Mit dem sog. Wachstumschancengesetz geht die Konstatierung dessen einher, dass die als sakrosankt geltenden Wachstumkräfte des nationalen Kapitals eingebrochen sind - wo eben als  unhintergehbar die Räson vorstellig gemacht wird, dass die Geschäftemacherei das A und O der nationalen Agenda zu sein hat, egal dass und wie die abhängig Beschäftigten eher negativ betroffen sind, erst recht, wenn sich Geschäftsrückgang eingestellt hat: materielle Opfer in Gestalt von Lohnzurückhaltung oder gleich Verlust der Einkommensquelle sind allemal angesagt.

Zur Ankurbelung der Wachstumskräfte haben sich die politischen Wirtschaftsmanager u.a. eine Latte von Steuererleichterungen ausgedacht: der ausbleibende Gewinn oder solcher in programmierter Höhe, der sich am Markt nicht hereinholen lässt, soll über weniger Belastung der Kostenbilanz und damit des Gewinns durch staatliche Abgaben ein Stück weit kompensiert werden. Der Haken bei dieser staatlichen Stützung der Kapitalwirtschaft ist allerdings, dass diese nicht ungeschehen macht, weshalb es zu den geschäftlichen Einbrüchen zielsicher kommt, nämlich darüber, dass alle Kapitale national und international gegen die Bedingungen der Versilberung ihre Waren oder Dienstleistungen gewirtschaftet haben, sodass eine Herunterstutzung der in letzteren einbegriffenen Ertragsansprüche ansteht - worum ein globales Kräftemessen anhebt, wer in dieser Krisenkonkurrenz überhaupt Bestand hat oder bei wem die Entwertung primär stattfindet. Sodass der Schluss nahe liegt, was da als staatliche Flankierung der unternehmerischen Überschusswirtschaft daherkommt, Hilfe bei der Abwicklung der Krisenkonkurrenz ist.

Zu einigen Maßnahmen neben den Steuererleichterungen:

Über die sog. Strompreisbremse, also der Extra-Verbilligung der Industriestrompreise per Subventionierung aus dem Staatshaushalt, gibt es Streit. In Bezug auf die Strompreissubventionierung eher skeptische Scholz will mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die nationalen Strompreise nachhaltig, dauerhaft auf konkurrenzfähiges Niveau für die Wirtschaft gehievt werden, demgegenüber sich die Subventionierung nicht tragen würde, als 'künstliche' Päppelung der Kostenrechnung der Unternehmerschaft gelte.

Entgegen dem allgemeinen Stand der Geschäftskonjunktur legen die politischen Wirtschaftsmacher wert auf Investitionen: eine Prämie für klimafreundliche  Projekte  soll gegen den sonstigen Trend des Nachlassens des Wachstums neue Wachstumsfelder anstoßen und forcieren.

Zusatz betreffend den Abschreibungserleichterungen nach Wachstumschancengesetz:

Abschreibungserleichterungen (hier bezogen auf sog. degressive Abschreibung: Abschreibung vom Restbuchwert, worüber die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren der Nutzungsdauer eines Anlagegutes höher sind als bei gleichbleibenden Abschreibungsbeträgen im Falle sog. linearer Abschreibung; im weiteren Verlauf sinkt der Abschreibungsbetrag bei geometrisch-degressivem Verfahren gegenüber linearer Abschreibung) erhöhen erstmal die Kostenrechnung, jedenfalls im Falle der staatlich begünstigten degressiven Abschreibung nach Wachstumschancengesetz zumindest in den ersten Jahren. An der Durchsetzung höherer Kosten hapert es aber gerade - wie an der Energiepreisproblematik zu ersehen ist. Die Unternehmen verzichten doch nicht auf den höheren Gewinn, der sich gerade durch Steuererleichterungen ergeben soll, um die steigenden Abschreibungen auf dem Markt erstattet zu kriegen. Wenn nicht auf den steuerlich bedingten Gewinnanstieg verzichtet werden soll, würden höhere Abschreibungen entsprechende Preisanhebungen nach sich ziehen, die aufgrund der erreichten Enge des Marktes dieser gerade nicht hergibt.