Die kapitalistische Geschäftemacherei durch alle konjunkturelle Höhen
und Tiefen sich staatlicherseits als erste nationale Räson angelegen
sein lassen
Nun
ist es endlich beschlossen, das sog. Wachstumschancengesetz, dessen
prioritäres Durchwinken zunächst am im Verhältnis zur Pflege der
kapitalistischen Wachstumsmaschinerie untergeordneten Gesichtspunkt
der Betreuung der Armut aufgehalten wurde - die systematisch
hergestelltes Produkt dessen ist, wie es aufs Geschäftemachen, die
kostengünstige Benutzung des werktätigen Volkes für den Geldreichtum
des Kapitals, ankommt. Wo dann die fürs Wachstum Unnützen oder wegen
demselben ärmliche Entlohnung für die Dienste am Kapital der
Sozial-/Armutsverwaltung einiges an Betreuungsleistungen aufgibt. So
wird an den Ausgemusterten der Widerspruch durchgefochten,
angesichts des bedingten kapitalistischen Interesses an ihnen sich
gleichwohl als benutzbares Arbeitsmaterial bereitzuhalten.
Desweiteren wird an den Armen als mögliches Störpotential
Sozialpolitik als Ordnungspolitik betrieben. Die zu Armut und Elend
Verurteilten sollen angesichts ihrer prekären materiellen Lage nicht
daran scheitern, sich in genereller Hinsicht als
Staatsbürgermaterial zu bewähren; bei denjenigen, an denen erst die
Voraussetzungen für nationale und ökonomische Brauchbarkeit
herzustellen sind, soll die Armut nicht verhindern, dass die besagte
Nützlichkeit sich künftighin auch einstellt. Insofern gehört
Sozialpolitik zu einem anerkannten staatlichen Aufgabenfeld - ihre
materielle Ausstattung soll allerdings möglichst kostengünstig
erfolgen, eben weil es aufs nationale Kapitalwachstum entscheidend
ankommt.
Mit
dem sog. Wachstumschancengesetz geht die Konstatierung dessen
einher, dass die als sakrosankt geltenden Wachstumkräfte des
nationalen Kapitals eingebrochen sind - wo eben als
unhintergehbar die Räson vorstellig gemacht wird, dass die
Geschäftemacherei das A und O der nationalen Agenda zu sein hat,
egal dass und wie die abhängig Beschäftigten eher negativ betroffen
sind, erst recht, wenn sich Geschäftsrückgang eingestellt hat:
materielle Opfer in Gestalt von Lohnzurückhaltung oder gleich
Verlust der Einkommensquelle sind allemal angesagt.
Zur
Ankurbelung der Wachstumskräfte haben sich die politischen
Wirtschaftsmanager u.a. eine Latte von Steuererleichterungen
ausgedacht: der ausbleibende Gewinn oder solcher in programmierter
Höhe, der sich am Markt nicht hereinholen lässt, soll über weniger
Belastung der Kostenbilanz und damit des Gewinns durch staatliche
Abgaben ein Stück weit kompensiert werden. Der Haken bei dieser
staatlichen Stützung der Kapitalwirtschaft ist allerdings, dass
diese nicht ungeschehen macht, weshalb es zu den geschäftlichen
Einbrüchen zielsicher kommt, nämlich darüber, dass alle Kapitale
national und international gegen die Bedingungen der Versilberung
ihre Waren oder Dienstleistungen gewirtschaftet haben, sodass eine
Herunterstutzung der in letzteren einbegriffenen Ertragsansprüche
ansteht - worum ein globales Kräftemessen anhebt, wer in dieser
Krisenkonkurrenz überhaupt Bestand hat oder bei wem die Entwertung
primär stattfindet. Sodass der Schluss nahe liegt, was da als
staatliche Flankierung der unternehmerischen Überschusswirtschaft
daherkommt, Hilfe bei der Abwicklung der Krisenkonkurrenz ist.
Zu einigen Maßnahmen neben den Steuererleichterungen:
Über die sog. Strompreisbremse, also der Extra-Verbilligung der
Industriestrompreise per Subventionierung aus dem Staatshaushalt,
gibt es Streit. In Bezug auf die Strompreissubventionierung eher
skeptische Scholz will mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien
die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die nationalen
Strompreise nachhaltig, dauerhaft auf konkurrenzfähiges Niveau für
die Wirtschaft gehievt werden, demgegenüber sich die
Subventionierung nicht tragen würde, als 'künstliche' Päppelung
der Kostenrechnung der Unternehmerschaft gelte.
Entgegen
dem allgemeinen Stand der Geschäftskonjunktur legen die
politischen Wirtschaftsmacher wert auf Investitionen: eine Prämie
für klimafreundliche Projekte soll gegen den sonstigen
Trend des Nachlassens des Wachstums neue Wachstumsfelder anstoßen
und forcieren.
Zusatz betreffend den Abschreibungserleichterungen nach
Wachstumschancengesetz:
Abschreibungserleichterungen (hier bezogen auf sog. degressive
Abschreibung: Abschreibung vom Restbuchwert, worüber die
Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren der Nutzungsdauer eines
Anlagegutes höher sind als bei gleichbleibenden
Abschreibungsbeträgen im Falle sog. linearer Abschreibung; im
weiteren Verlauf sinkt der Abschreibungsbetrag bei
geometrisch-degressivem Verfahren gegenüber linearer Abschreibung)
erhöhen erstmal die Kostenrechnung, jedenfalls im Falle der
staatlich begünstigten degressiven Abschreibung nach
Wachstumschancengesetz zumindest in den ersten Jahren. An der
Durchsetzung höherer Kosten hapert es aber gerade - wie an der
Energiepreisproblematik zu ersehen ist. Die Unternehmen verzichten
doch nicht auf den höheren Gewinn, der sich gerade durch
Steuererleichterungen ergeben soll, um die steigenden
Abschreibungen auf dem Markt erstattet zu kriegen. Wenn nicht auf
den steuerlich bedingten Gewinnanstieg verzichtet werden soll,
würden höhere Abschreibungen entsprechende Preisanhebungen nach
sich ziehen, die aufgrund der erreichten Enge des Marktes dieser
gerade nicht hergibt.