Tages-Politik - Analyse und Kritik

 
 





























02.06.23 –  Zur Gefängnisstrafe gegen „Linksextremistin“ Lina E.:

 

Urteil gegen Lina E.: „ungerechte Klassenjustiz“?

 

Es ist erst mal auffallend: das Zusammenschlagen von Personen mit mutmaßlicher oder tatsächlicher rechter/rechtsradikaler Gesinnung als Kampf gegen eine Sorte bürgerlichen Staatsfanatismus auszugeben, ist schon sehr weit weg davon, die Fehler und Gemeinheiten rechten Denkens und Handelns zu kritisieren: die rechte Person hat zwar eine Klatsche weggekriegt, der Nährboden rechter Umtriebe bleibt unangetastet.

Nun hat sich die Staatsanwaltschaft auf den Standpunkt gestellt, dass getrennt von den politischen Motiven von Linken die Übergriffe gegen Rechte gegen das staatlich erlassene Gewaltverbot der Bürger untereinander verstößt. Daraus liest sich die unbedingte Beugung unter die Gebote der Instanz, die für sich das Gewaltmonopol über eine ganze Gesellschaft behauptet und durchsetzt.

Natürlich kehrt die Justiz heraus, dass nicht die Gesinnung im Falle von Lina E. und Anhänger bestraft würde. Was allerdings damit festgeklopft wird, ist eben, dass die hinter der Tat stehende Gesinnung als Unmaßgebliche zu gelten hat – und schon gar nicht zur Selbstjustiz berechtigt.

Und der Schluss drängt sich den Anti-Faschisten gar nicht erst auf: eher erklären sie ihre Scharmützel mit ein paar Faschos zur Hauptkampflinie, als zu bemerken, dass mit der Forderung nach Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols auch die Absegnung von deren Räson abverlangt ist, also die Garantie und Funktionieren einer ganzen Klassengesellschaft, die es ist, die immer wieder rechte Blüten in Gestalt von selbsternannten Rettern der Nation gebiert. Die Gegnerschaft gegen bürgerlichen Staat und Klassengesellschaft haben Linke mal als ihre Hauptbetätigungsfeld begriffen, wofür allerdings die anti-kapitalistische Agitation der beherrschten Klasse unabdingbar ist, die linksextreme Schläger nicht im Geringsten interessiert; eher sitzen die einer staatsbürgerlichen Illusion auf, eine in deren Augen keineswegs perfekte, aber verbesserungswürdige demokratische Herrschaft von rechten Beschmutzern säubern, wenn nicht sogar vor letzteren retten zu müssen. - Rechtsextreme Ausfransungen des politischen Lebens erblühen auf einer staatsbürgerlichen Unzufriedenheit mitten heraus aus der schönsten Demokratie - verhalten sich mitnichten extern dazu -,deren Einhegung, darauf bestehen die Staatsmacher, ist einzig Sache von deren Monopolgewalt und deren gewaltenteiligen Apparat.