Tages-Politik - Analyse und Kritik

 






























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Bundesdeutsche Gesundheitspolitik ab 2009


Gesundheitspolitische Maßnahmen insbesondere im Bereich Zusatzbeitragswesen


Das System der Zusatzbeiträge, die einseitig für die Versicherten anfallen, hat man sich einfallen lassen, um Entlastungen bei den normalen Beiträgen zu erwirken, also letztlich einen Teil der Kostenlast unter dem Titel "Lohnnebenkosten" für die nationale Wirtschaft zu reduzieren - und damit zugleich das gesundheitspolitisch Gebotene finanziell sicherzustellen.

Bis 2007 galten Zusatzbeiträge, die in Abhängigkeit vom Einkommen erhoben wurden, die nicht über 1% der Einkünfte hinausgehen sollten.

2011 wurden diese durch einkommensunabhängige Zusatzbeiträge (absolute statt prozentuale, auf Einkommen bezogene Beträge) abgelöst (sog. kleine Kopfpauschale). Im Falle von über 2% des Einkommens hinausgehend  trat der sog. Sozialausgleich in Kraft, mit dem eine Grenze bei der finanziellen Zumutbarkeit gesetzt wurde angesichts der ärmlichen Masseneinkommen Lohnabhängiger.

Der Extrabeitrag von 0,9%, eingeführt in 2005, wurde wieder aufgehoben; alle Ausgabensteigerungen der Kassen sollten über die Zusatzbeiträge aufgefangen werden.

Die in Annäherung an die Kopfpauschale ab 2011 geltenden Zusatzbeiträge wurden seinerzeit begründet mit anhaltenden Krankenkassendefiziten, auch ausgedrückt als "Instabilität auf der Einnahmeseite" (Sprech der gelb-schwarzen Koalition aus 2010) aufgrund "Schwankungen der Beschäftigungslage und der Konjunktur", die eben nicht über die gängigen Beiträge und deren "wirtschaftsschädliche" Steigerung angegangen werden sollten.

Kaum loben die öffentlichen Gesundheitsmanager die Zusatzbeiträge auch in der Form der kleinen Kopfpauschale als Instrument für sparsame Bewirtschaftung des Gesundheitssektors, vollziehen sie in 2015 eine Wende und gehen erneut auf einkommensabhängige Extra-Beiträge über, wobei der Sozialausgleich wegfallen sollte. - Ohne dies weiter auszuführen: Hintergrund für die Änderung sollen "Verwerfungen in der Wettbewerbsordnung", "Dominanz des Preiswettbewerbs" zu Lasten des Wettbewerbs über "Qualitätsverbesserung" gewesen sein; die gesundheitspolitischen Absichten, die lt. Gesetzgeber an einer Stelle aufzugehen scheinen, ziehen an anderer Stelle staatlich Unerwünschtes nach sich; also wird an dem Zirkel weitergedreht, die Stellschrauben anders zu justieren, bis sich von Neuem eine Lage einstellt, bei der sich für den Gesundheitsaufseher einiges nicht zusammenfügt:

Mit der Rückkehr zu einkommensabhängigen Zusatzbeiträgen hätten sich wieder "Ungleichgewichte" ergeben: unterschiedliche Einnahmesituation der Kassen aufgrund differierender Einkommen und wie diese sich auf die Kassenmitglieder verteilen, lassen die schon früher monierten "Verzerrungen" des Wettbewerbs und anderes befürchten, weshalb zur Gegensteuerung ein ‚Einkommensausgleich‘ nötig wäre.