Tages-Politik - Analyse und Kritik

 
 













06.04.23 – Zum Papier “Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung“
des Koalitionsausschusses v. 28. März 2023:

 

Wie eine Energiewende, Infrastrukturfortschritt bis hin zur Umstellung
der Heizsysteme vorangetrieben werden als Maßnahmen eines energie- und wirtschafts-imperialistischen Staatsprogramms des grün-sozial-freidemokratischen Deutschlands

 

Das ganze Koalitionsausschuss-Papier lebt davon, die Bedingungen dafür auf Vordermann zu bringen, den Wirtschaftsstandort Deutschland schlagkräftiger aufzustellen – gegen wen wohl, wenn nicht gegen die allgegenwärtige Konkurrenz auf dem imperialistischen Weltmarkt.

Das Lügenhafte wird man darüber gewahr, dass alles, was nichts als Vorhaben einer nationalökonomischen Offensive zur konkurrenzlerischen Ertüchtigung des bundesdeutschen Kapitalismus sind, immer zugleich im Lichte irgendwelcher abzuarbeitender Klimaziele daherkommt. Dabei sind diese zugeordnet einer energietechnischen und –wirtschaftlichen Umsteuerung, auf die es als Bestandteil, Essenz einer kapitalstandortnützlichen Fortschrittsansage ankommt; nicht letztere steht im Dienst hehrer klimapolitischer Maßgaben – wie es Umweltverbände gerne verwechseln. Kaum bemerken letztere, dass die Ampel den Fokus auf stinknormale Infrastrukturprojekte legt –

„Verkehr: Ein starker Wirtschaftsstandort braucht eine leistungsstarke Infrastruktur. Als Exportnation, als Hochtechnologie- und Transitland ist Deutschland auf einen reibungslos funktionierenden Personen-und Güterverkehr zwingend angewiesen –denn Mobilität ist ein Standortfaktor. Deshalb soll die Geschwindigkeit der Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten –Straße und Schiene –erhöht werden...“(Koalitionsausschusspapier-2023) -,

wittern Greenpeace und Konsorten einen Rückschritt in Sachen eigentlich doch versprochener Klimafreundlichkeit des angesagten ampelkoalionären Standortprogramms – statt mal den Schluss draus zu ziehen, dass es ein Schwindel ist, die Regierenden wären immerzu im Dienst am Klima unterwegs und die dann realitätsfremd daran zu messen, ob ihre Maßnahmen der Pflege des Klimas förderlich seien oder Verrat daran seien.

Schon das Eingangsstatement des Koalitionsfortschrittspapiers –

„...Ein Umstieg auf erneuerbare Energien macht Deutschland unabhängiger und sorgt für mehr Sicherheit. Erneuerbare Energien sind Freiheitsenergien...“

dürfte keine Zweifel daran aufkommen lassen, dass für die Herrschenden eine einzige energie-imperialistische Zielstellung Leitlinie ist: den Energiemarkt gleich global, weltweit so zu besetzen, dass Deutschland ganz neue energiepolitische Souveränität gegen die Weltmarktstellung der Länder mit den antiquierten fossilen Brennstoffen, aber auch gegen die Weltmarkterfolge derjenigen zukommt, die gleichfalls auf Energiewende machen.

Bei der Umsetzung ihres „Modernisierungsprogramms“ nach innen haben die Regierenden die Bewältigung einiger „Stolpersteine“ sich aufgegeben. Aber erstmal bescheinigen sie insbesondere dem niederen Volk, dass ihre Energiewende diesem einiges an materiellen Zumutungen wert zu sein hat. Beispiel: Umbau der Beheizungssysteme.

Auch hier stellen sie glasklar klar, dass die Umstellungen hier Teil der energieimperialistischen Kampfansage sind:

„Gebäudeenergiegesetz: Die Energiewende im Wärmebereich ist ein Schlüsselbereich für die Erreichung der klimapolitischen Ziele und für eine weitere Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen. Ein schnelles Umsteuern im Bereich der Gebäudewärme ist hierbei ein zentraler Baustein. Im Koalitionsausschuss am 24.März 2022 wurde deshalb beschlossen, gesetzlich festzuschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll...“ (Koalitionspapier)

Das Volk hat nicht zu knapp materiell dafür einzustehen, kriegt die Kosten dessen aufgehalst, dass dem bundesdeutschen Kapitalismus alternative Geschäftsfelder in Sachen Energieumstellung, Mobilitätswende etc. eröffnet werden – eingebaut in eine internationale Konkurrenzstrategie der BRD zur Hebung der Bereicherungspotentiale deutscher Kapitalwirtschaft auf Kosten, zu Lasten fremdländischer Konkurrenzwirtschaften.

Womit die Bürger genauer zu rechnen haben, verlautet aus folgender Passage des Papiers:

„...Es wird darauf geachtet, dass ein technologieoffener Ansatz verfolgt wird und dass ausreichende Übergangszeiträume zur Verfügung stehen. Das Gesetz wird dabei pragmatisch ausgestaltet, unbillige Härten auch zum sozialen Ausgleich werden vermieden und sozialen Aspekten angemessen Rechnung getragen; auch für Mieterinnen und Mieter. Damit Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert werden, wird zielorientiert geprüft, wie der ambitioniertere Austausch von Öl- und Gasheizungen aufgrund der Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gezielt und bürokratiearm aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziell gefördert werden kann. Niemand wird im Stich gelassen."

Mit dem Sprech von Technologieoffenheit tragen die Verantwortungsträger dem Umstand Rechnung, dass es erstens schlicht an der sehr unterschiedlichen Beschaffenheit von Gebäuden liegt, welche Technik da überhaupt sinnreich zur Anwendung kommen kann, was zweitens v.a. eine Frage der zu stemmenden Kosten für die meisten mit kleiner Geldbörse ist: die vielfach favorisierten Wärmepumpen schlagen mit bis zu dem 4-fachen der alten Gas- und Ölheizungen zu Buche; die effektive Ausnutzung dieser Heiztechnik setzt im Allgemeinen eine aufwendige energetische Sanierung der Gebäude voraus, was kaum ein einkommensschwacher Haushalt zu tragen in der Lage ist. - Alternativ soll die Wasserstofftechnologie zum Einsatz kommen, die noch gar zur Marktreife gebracht worden ist; ob einfach eine bestehende Gasheizung durch Anbringung eines speziellen Moduls statt mit Fossilem einfach so mit Wasserstoff betrieben werden kann, wie manche Experten frohlocken, ist noch sehr die Frage. – Eine andere Variante der Energietechnikumstellung sollen Fernwärmenetze sein, die mit Biomasse betrieben würden. Hier sollen die Kosten-Ertragsrechnungen der Betreiber eine Rolle spielen, ob wegen der örtlichen Begebenheiten es überhaupt Sinn mache, dicke Rohre etliche Kilometer weit unter der Erde zu einzelnen Grundstücken zu verlegen; das rechnet sich für die eher, wie es dies auch schon gibt, wenn ganze Wohnsiedlungen an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden. – Sodass, von wegen Technologieoffenheit, die Wärmpumpe im Allgemeinen das Mittel der Wahl ist, eher zur Pflicht wird.

Aber es sollen ja auch sog. „Stromdirektheizungen“ erlaubt sein: regelrechte Stromfresser mit 2000 bis 3000 Watt Ausgangsleistungen – und das bei exorbitant hohen Strompreisen von um die 40 Cent pro Kilowattstunde. Von deren Betrieb neulich noch abgeraten wurde, so anlässlich einer drohenden Gasmangellage massenhaft Stromheizungen laufen würden: mit Hinblick auf mögliche Überlastung des Stromnetzes, also drohendem Blackout.

So vorausschauend bürgernah sich der Staat gibt: Ausnahmen von der Runderneuerung der Energieversorgung unter dem Titel Härtefälle, Übergangsfristen und v.a. finanzielle Bezuschussung, dass der Staat niemanden im Stich lasse, ist die praktizierte Heuchelei, dass das Volk zum großen Teil, wenn nicht größten Teil das vom Geldbeutel her sich gefallen zu lassen habe, was als dessen staatliche Verplanung für die nationale imperialistische Energiewendeoffensive vorgesehen ist.

Noch ganz andere Reibungen geben die Energiewendehälse darüber zu Protokoll: die wer weiß wie klimaschonenden erneuerbaren Energiesorten stünden flugs im Konflikt mit anderen Naturschutzgesichtspunkten wie Schutz von Boden, Wasser , Luft, Tiere, Pflanzen unter dem Begriff Biodiversität:

„...Dem Zielkonflikt zwischen Naturschutz und dem Ausbau von Infrastruktur soll dabei durch folgende Maßnahmen Rechnung getragen werden: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz müssen Eingriffe in die Natur kompensiert werden. Dabei ist das Prinzip der Realkompensation vorherrschend; das bedeutet, dass die Beeinträchtigungen von Funktionen des Naturhaushaltes (Schutzgüter Boden, Wasser, Tiere/Pflanzen, Luft) so weit wie möglich gleichartig ausgeglichen oder gleichwertig ersetzt werden. Daneben gibt es bisher nachrangig die finanzielle Kompensation über Ersatzgeldzahlungen...“ (Ausschusspapier)

Das Zupflastern von ländlichen Gebieten mit z.B. sonnenenergiespeichernden Modulen nimmt der Tierwelt einiges an Lebensraum, was hinsichtlich deren Funktion für den Naturhaushalt problematisch sei. Da kommen dann nicht etwa Zweifel auf zu der Sinnhaftigkeit dieser Art der Energiegewinnung, wenn damit zugleich Zerstörung von Natur verbunden ist – und zwar zusätzlich zu den herkömmlichen Quellen von Naturruinierung. Naturverschandelung wegen großdimensionierten Flächenverbrauchs für die Energiewende müsse sein, wenn nur anderweitig „gleichartig ausgeglichen“ oder „gleichwertig ersetzt“ werde – fragt sich nur, was da wie ausgeglichen werden soll, wenn fortschreitend die Lebensbedingungen für Tier und Pflanzen verlustig gehen mit der energetischen Beschlagnahme von deren Lebensraum– zumal insbesondere die kapitalistisch betriebene Landwirtschaft weiterhin ihr Werk tut in Sachen Untergrabung des „Naturhaushalts“ (Beispiel: großräumiger Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln). Die Gleichgültigkeit gegen das liebe Vieh und die Pflanzenwelt wird man darüber gewahr, dass ausgerechnet Ausgleichszahlungen, also Geld, dem Tier und Strauch von Nutzen seien – welch ein zynischer Blödsinn.